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   BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 9/96   

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BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 9/96 (https://dejure.org/1996,2227)
BayObLG, Entscheidung vom 30.05.1996 - 2Z BR 9/96 (https://dejure.org/1996,2227)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Mai 1996 - 2Z BR 9/96 (https://dejure.org/1996,2227)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Zustimmung des Verwalters bei Vornahme von baulichen Veränderungen auch hinsichtlich des Sondereigentums; Rechtliche Ausgestaltung der Prozessstandschaft im Wohnungseigentumsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der einem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft eingeräumten Vertretungsbefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1996, 142
  • ZMR 1996, 565
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 9/96
    Dies ist als der Prozeßstandschaft des Zivilprozesses entsprechende Verfahrensstandschaft auch im Wohnungseigentumsverfahren unter den beiden Voraussetzungen zulässig, daß erstens ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Geltendmachung des fremden Anspruchs besteht und zweitens die Ermächtigung zur Verfahrensführung durch den Inhaber dieses Anspruchs vorliegt (vgl. BGHZ 73, 302, 306; 104, 197, 199; BayObLGZ 1969, 209, 211 ff.; 1986, 128, 129; Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3. Aufl. Rn. 53 f. vor § 43).

    b) Die Antragstellerin beruft sich auf den Verwaltervertrag, in dem die Ermächtigung grundsätzlich gleichfalls enthalten sein kann (BGHZ 104, 197, 199; BayObLGZ 1988, 212, 213).

    "Ansprüche der Gemeinschaft", d.h. den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehende Ansprüche sind etwa Ansprüche gegen Dritte aus Verträgen, die der Verwalter im Namen der Wohnungseigentümer abgeschlossen hat oder Ansprüche auf Zahlung von Wohngeld gemäß § 16 Abs. 2 WEG (vgl. BGHZ 104, 197, 199, aber auch BayObLGZ 1995, 103, 10, m.w.N.).

  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 2 Z 72/85

    Beschluss über die Jahresabrechnung während eines Verfahrens um

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 9/96
    Dies ist als der Prozeßstandschaft des Zivilprozesses entsprechende Verfahrensstandschaft auch im Wohnungseigentumsverfahren unter den beiden Voraussetzungen zulässig, daß erstens ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Geltendmachung des fremden Anspruchs besteht und zweitens die Ermächtigung zur Verfahrensführung durch den Inhaber dieses Anspruchs vorliegt (vgl. BGHZ 73, 302, 306; 104, 197, 199; BayObLGZ 1969, 209, 211 ff.; 1986, 128, 129; Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3. Aufl. Rn. 53 f. vor § 43).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 9/96
    Bei diesen handelt sich um Ansprüche, die jedem einzelnen Wohnungseigentümer persönlich und gesondert zustehen und die jeder Wohnungseigentümer ohne Ermächtigung durch die übrigen geltend machen kann (vgl. BGHZ 116, 392, 394 f.; BayObLG WuM 1994, 292, 293; KG ZMR 1992, 351 ).
  • BGH, 02.02.1979 - V ZR 14/77

    Eigentum an Heizungsanlage bei Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 9/96
    Dies ist als der Prozeßstandschaft des Zivilprozesses entsprechende Verfahrensstandschaft auch im Wohnungseigentumsverfahren unter den beiden Voraussetzungen zulässig, daß erstens ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Geltendmachung des fremden Anspruchs besteht und zweitens die Ermächtigung zur Verfahrensführung durch den Inhaber dieses Anspruchs vorliegt (vgl. BGHZ 73, 302, 306; 104, 197, 199; BayObLGZ 1969, 209, 211 ff.; 1986, 128, 129; Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3. Aufl. Rn. 53 f. vor § 43).
  • KG, 15.04.1992 - 24 W 3386/91

    Zulässigkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch einzelne

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 9/96
    Bei diesen handelt sich um Ansprüche, die jedem einzelnen Wohnungseigentümer persönlich und gesondert zustehen und die jeder Wohnungseigentümer ohne Ermächtigung durch die übrigen geltend machen kann (vgl. BGHZ 116, 392, 394 f.; BayObLG WuM 1994, 292, 293; KG ZMR 1992, 351 ).
  • BayObLG, 15.02.1984 - BReg. 2 Z 111/83

    Anspruch gegen einen Wohnungseigentümer auf Abriß einer auf seinem Balkon

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 9/96
    Der Gegenantrag ist gleichfalls als unzulässig abzuweisen, da in der dritten Instanz, die allein der rechtlichen Überprüfung der angefochtenen Entscheidung dient, keine neuen Sachanträge mehr gestellt werden können (BayObLG WuM 1985, 31; WE 1989, 213, 214).
  • BayObLG, 10.08.1989 - BReg. 2 Z 62/89

    Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen einen früheren Verwalter ;

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 9/96
    Da es sich bei den Erfordernissen der Verfahrensstandschaft um eine Verfahrensvoraussetzung handelt, hat der Senat diese Bestimmung selbst auszulegen (vgl. BayObLGZ aaO; BayObLG MDR 1990, 57).
  • BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 2 Z 46/88

    Ermächtigung des Verwalters, Ansprüche der Wohnungseigentümer geltend zu machen

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 9/96
    b) Die Antragstellerin beruft sich auf den Verwaltervertrag, in dem die Ermächtigung grundsätzlich gleichfalls enthalten sein kann (BGHZ 104, 197, 199; BayObLGZ 1988, 212, 213).
  • BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93

    Umfang einer Verwaltervollmacht

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 9/96
    Bei diesen handelt sich um Ansprüche, die jedem einzelnen Wohnungseigentümer persönlich und gesondert zustehen und die jeder Wohnungseigentümer ohne Ermächtigung durch die übrigen geltend machen kann (vgl. BGHZ 116, 392, 394 f.; BayObLG WuM 1994, 292, 293; KG ZMR 1992, 351 ).
  • BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 113/94

    Zur Löschung einer Zwangssicherungshypothek zugunsten einer

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 9/96
    "Ansprüche der Gemeinschaft", d.h. den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehende Ansprüche sind etwa Ansprüche gegen Dritte aus Verträgen, die der Verwalter im Namen der Wohnungseigentümer abgeschlossen hat oder Ansprüche auf Zahlung von Wohngeld gemäß § 16 Abs. 2 WEG (vgl. BGHZ 104, 197, 199, aber auch BayObLGZ 1995, 103, 10, m.w.N.).
  • OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05

    Abwehr von Störungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft als

    Sie bleibt daher Angelegenheit der Wohnungseigentümer als Einzelpersonen mit der Folge, dass Verfahrensbeteiligte die einzelnen Wohnungseigentümer sind (vgl. BayObLGZ 2004, 1/4 und BayObLG ZMR 1996, 565).
  • OLG Köln, 23.06.2003 - 16 Wx 121/03

    Selbständige Anspruchsgrundlage aus bestandskräftigem Eigentümerbeschluss

    Nach st. Rspr. - auch des Senats - kann sich aus Eigentümerbeschlüssen eine selbständige Anspruchsgrundlage für Ansprüche der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer ergeben (vgl. Senat WE 1998, 191 = ZMR 1998, 248 m. Anm. Köhler; NZM 1999, 424 = OLGReport Köln 1999, 185; BayObLG ZMR 1996, 565; WE 1997, 436; NZM 2003, 239 = ZMR 2003, 433; OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 1103;Palandt/Bassenge, BGB, 62. Auflage, § 22 Rdn. 22; Schuschke ZWE 2000, 146 [153]).

    Zu einem "Anspruch der Gemeinschaft" bzw. einer "Angelegenheit der Verwaltung" wird er erst dadurch, dass die Wohnungseigentümer darüber gem. § 21 Abs. 1 WEG einen Beschluss fassen (BayObLG ZMR 1996, 565).

  • BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03

    Nachholung des rechtlichen Gehörs in der Rechtsbeschwerdeinstanz - Rechtsnatur

    Denn diese berühren den Individualanspruch jedes Wohnungseigentümers aus §§ 14, 15 WEG und § 1004 BGB nicht (BayObLG ZMR 1996, 565; OLG Hamm ZWE 2001, 273; Palandt/Bassenge § 21 Rn. 4 und 5).
  • BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 25/97

    Kein Antragrecht der Erwerbers im Wohnungseigentumsverfahren vor

    Die Geltendmachung fremder Ansprüche im eigenen Namen ist als der Prozeßstandschaft im Zivilprozeß entsprechende Verfahrensstandschaft auch im Wohnungseigentumsverfahren unter den beiden Voraussetzungen zulässig, daß erstens ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Geltendmachung des fremden Anspruchs besteht und zweitens die Ermächtigung zur Verfahrensführung durch den Inhaber dieses Anspruchs vorliegt (vgl. BayObLG FGPrax 1996, 142 m.w.N.).

    Da es sich bei den Erfordernissen der Verfahrensstandschaft um eine Verfahrensvoraussetzung handelt, kann der Senat diese Bestimmung selbst auslegen (vgl. BayObLG FGPrax 1996, 142 m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 28.11.2001 - 3 W 197/01

    Wohnungseigentum: Zuständigkeit für die Aufhebung eines Sondernutzungsrechts-

    Da die dritte Instanz allein der rechtlichen Überprüfung der angefochtenen Entscheidung dient, können in ihr keine neuen Sachanträge gestellt werden (vgl. BayObLG FGPrax 1996, 142; Wenzel aaO Vorbem. zu §§ 43 ff WEG Rdnr. 56).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.1999 - 3 Wx 200/99

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den ehemaligen Verwalter in

    Bei einer solchen "Gemengelage" ist anerkannt, daß nicht nur der Verwalter, sondern auch die Eigentümergemeinschaft insgesamt, vertreten durch den amtierenden Verwalter, in gewillkürter Prozeßstandschaft durch bestandkräftigen Eigentümerbeschluß ermächtigt werden kann, auch die das Sondereigentum betreffenden Ersatzansprüche gerichtlich geltend zu machen (vgl. hierzu BGH in BB 1986, 1948 = BauR 1986, 447 ; BGH, NJW 1992, 1883; BayObLG in ZMR 1996, 565 ; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO , 56. Aufl., Grundzüge § 50 Rdn. 49; Zöller, ZPO , 21. Aufl., vor § 50 Rdn. 49; Staudinger-Wenzel, BGB , 12. Aufl., Vorbemerkung zu §§ 43 ff. WEG , Rdn. 82; Bub in WE 1999, 202, 206).
  • OLG München, 11.02.2002 - 17 U 4845/01

    Bindung der Wohnungseigentümer an einen Beschluss, einen Rechtsanwalt mit der

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  • AG Konstanz, 09.07.2015 - 4 C 241/15

    WEG - Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

    Hier könnten die Kläger, oder jeder andere der in dem Haus wohnt, sehr wenig gegen Kinderlärm machen, da der sowohl nach der Mietrechtsrechtsprechung als auch nach dem Wohnungseigentumsrecht als "privilegiert" anzusehen ist (Saarländisches OLG ZMR 1996, 565, LG Heidelberg WuM 1997, 38).
  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 116/96

    Individualrecht zur Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen

    Bei den sich aus § 15 Abs. 3 WEG i.V.m. § 1004 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ergebenden Beseitigungs- und vorbeugenden Unterlassungsansprüchen handelt es sich um Individualansprüche, die der einzelne Wohnungseigentümer gerichtlich geltendmachen kann; einer Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer hierzu (vgl. BGHZ 106, 222 ; 111, 148) bedarf er nicht (allg.M.; BayObLG FGPrax 1996, 142 ; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 149 ).
  • LG Saarbrücken, 20.01.2009 - 5 S 23/08
    Der von der Wohnungseigentümergemeinschaft eingeklagte Anspruch auf Unterlassung des Parkens auf dem im Gemeinschaftseigentum stehenden Hofbereich (vgl. dazu §§ 1004 Abs. 1 BGB i. V. m. 14 Nr. 1, 15 Abs. 3, 22 Abs. 1 WEG) ist ein Individualanspruch, der nicht der Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern den einzelnen Wohnungseigentümern zusteht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30.3.2006, Az.: V ZB 17/06, NJW 2006, 2187, zitiert nach Juris Rdnr. 12; BayObLG, Beschluss vom 15.1.2004, Az.: 2 ZBR 225/03, NJW-RR 2004, 1160, zitiert nach Juris Rdnr. 12; BayObLG, Beschluss vom 30.5.1996, Az.: 3 ZBR 9/96; ZMR 1996, 565, zitiert nach Juris Rdnr. 7; OLG Köln, Beschluss vom 3.7.2008, Az.: 16 Wx 51/08, WuM 2008, 744, zitiert nach Juris Rdnr. 12; Bärmann/Wenzel, WEG, 10. Auflage, § 10 WEG Rdnr. 256; Reichel-Scherer in JurisPK-BGB Band 3, 4. Auflage 2008, § 21 Rdnr. 140; Staudinger/Bub, WEG, 2005 Rdnr. 290; Bärmann/Pick, WEG, 18. Auflage 2007, Rdnr. 28).
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